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Tests zur primären biologischen Abbaubarkeit von Tensiden in Waschmitteln

Tests zur primären biologischen Abbaubarkeit von Tensiden in Waschmitteln

Zur Bestimmung der primären biologischen Abbaubarkeit und des Rückstandsgehalts von Tensiden in Waschmitteln können verschiedene Testmethoden angewendet werden. Die in Anhang II festgelegten Prüfmethoden im Rahmen der „Detergenzienverordnung“ lauten wie folgt:

Analytische Methoden für anionische Tenside

Die Bestimmung von „Anionischen Tensiden“ im Rahmen der einschlägigen Verordnung sollte mit der „Methylene Blue Active Substance“ (MBAS)-Methode gemäß Anhang VIII.2 erfolgen. Geeignete instrumentelle Analysemethoden wie Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC) oder Gaschromatographie (GC) können auch in Fällen angewendet werden, in denen sie nicht durch die MBAS-Methode nachgewiesen werden und in Bezug auf Effizienz und Genauigkeit als genauer angesehen werden.

Analysemethoden für nichtionische Tenside

Die Bestimmung von „nichtionischen Tensiden“ im Rahmen der einschlägigen Verordnung sollte mit der „Bismuth Active Substance“ (BIAS)-Methode gemäß Anhang VIII.2 erfolgen. In Fällen, in denen es nicht durch die BIAS-Methode nachgewiesen wird und in Bezug auf Effizienz und Genauigkeit als genauer angesehen wird, können auch geeignete instrumentelle Analysemethoden wie Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC) oder Gaschromatographie (GC) angewendet werden.

Analytische Methoden für kationische Tenside

Die Bestimmung von „Kationischen Tensiden“ im Sinne der einschlägigen Verordnung sollte mit der „Disulfin Blue Active Substance“ (DBAS)-Methode im Rahmen der Norm DIN 38 409 erfolgen. Geeignete instrumentelle Analysemethoden wie Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC) oder Gaschromatographie (GC) können auch in Fällen angewendet werden, in denen sie nicht durch die DBAS-Methode nachgewiesen werden und in Bezug auf Effizienz und Genauigkeit als genauer angesehen werden.

Analytische Methoden für amphotere Tenside

Die Bestimmung von "Amphoteren Tensiden" im Rahmen der einschlägigen Verordnung erfolgt nach der Norm DIN 38 409, sofern keine Kationen vorhanden sind, und der Orange-II-Methode, sofern vorhanden. Geeignete instrumentelle Analysemethoden wie Hochdruck-Flüssigkeitschromatographie (HPLC) oder Gaschromatographie (GC) können auch in Fällen angewendet werden, in denen sie durch die angegebenen Testmethoden nicht nachgewiesen werden und in Bezug auf Effizienz und Genauigkeit als genauer angesehen werden.

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